| Unbefristete Erlaubnis durch Bundesagentur für Arbeit erteilt |
Drei Mitarbeiter/-innen waren angereist, um den Geschäftsbetrieb der afz-Personalvermittlung
und Service GmbH gründlich unter die Lupe zu nehmen. Personal- und Kundenakten, Lohn-
abrechnungen, Einhaltung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, des Tarifvertrages und
sonstiger gesetzlicher Regelungen und viele Punkte mehr standen am Prüfungstag auf der
Tagesordnung. Akten wurden gewälzt, Fragen beantwortet und Notizen wurden aufgezeichnet.
Wertvolle Hinweise für die Zukunft ergaben sich aus dem Abschlussgespräch mit den Ver-
antwortlichen der BfA.
Nach einer Woche Ungewissheit war es dann soweit.
Die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit erteilte der afz-Personalvermittlung und
Service GmbH die unbefristete Erlaubnis für die Durchführung der gewerbsmäßigen Arbeit-
nehmerüberlassung.
Ein schöner Erfolg, auf den alle Mitarbeiter/-innen drei Jahre lang hart und intensiv hinge-
arbeitet hatten und der auf den Schultern aller Mitarbeiter/-innen begründet ist.
Gleichzeitig ist es für uns weiterhin Ansporn, den eingeschlagen Weg zuverlässig und kon-
tinuierlich fortzusetzen. |
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