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afz-Personalvermittlung und
Service GmbH
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© Rudolf Weinert

Neuigkeiten
Wir stellen ein (m/w)
Neuer Standort in Fulda  

Der Bereich Arbeitnehmer-
überlassung wurde um eine
Niederlassung erweitert.

Als Standortverantwortlicher
wird Herr Lars Wirker zukünftig
die Geschicke vor Ort leiten.

[weiter...]
    Sanitär- u. Heizungsmonteur
   
Lüftungsbauer
   
Gas/Wasserinstallateur
   
Elektriker
   
Elektroinstallateur
   
Schweißer
   
Metallbauer
   
Schlosser
Datenschutz
Jeder Zugriff auf unsere Homepage und jeder Abruf einer auf der Homepage hinterlegten Datei werden pro-
tokolliert. Die Speicherung dient internen systembezogenen und statistischen Zwecken. Protokolliert werden:
Name der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolg-
reichen Abruf, Webbrowser und anfragende Domain. Zusätzlich werden die IP Adressen der anfragenden Rechner
protokolliert.

Für externe Links zu fremden Inhalten übernehmen wir dabei trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle keine Haftung.

Der Bewerber (m/w) erklärt hiermit ausdrücklich seine Einwilligung, dass die afz-Personalvermittlung und Service
GmbH seine personenbezogenen Daten und sonstige Angaben in die Datenbank aufnimmt und zu den nachfolgenden
Zwecken verwenden darf.
1. afz-Personalvermittlung und Service GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Bewerbers (m/w)
nach den Vorschriften des BDSG sowie des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes („AÜG“).
afz-Personalvermittlung und Service GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des
Bewerbers (m/w) hiernach insbesondere, soweit dies für die Begründung und Ausgestaltung des Bewerbungs
verhältnisses sowie die Vermittlung der Tätigkeit des Bewerbers (m/w) bei Kundenunternehmen erforderlich
ist.

Die Daten werden nach den gesetzlichen Vorschriften, auch nach Beendigung des Bewerbungsverhältnisses,
aufbewahrt. Die Daten werden außerdem an die Aufsichtsbehörde übermitteln, soweit dies nach § 8 AÜG
erforderlich ist.

2. Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten des Bewerbers (m/w) erfolgt an Kunden von afz-Personal-
vermittlung und Service GmbH, soweit dies zur Vermittlung von Tätigkeiten für den Bewerber (m/w) er-
forderlich ist.

Die Erforderlichkeit richtet sich nach dem gemeinsam abgestimmten Tätigkeits- und Kompetenzprofil des
Bewerbers (m/w), soweit eine Vermittlung bei einem Kunden von afz-Personalvermittlung und Service GmbH
als möglich erscheint. Sollte der Bewerber (m/w) eine Einschränkung des Vermittlungskreises wünschen,
hat er die afz-Personalvermittlung und Service GmbH hierüber schriftlich zu informieren.

3. Nimmt der Bewerber (m/w) im Rahmen seiner Tätigkeit für afz-Personalvermittlung und Service GmbH an
Fördermaßnahmen und/oder Arbeitsmarktprojekten der Bundesagentur für Arbeit („Bundesagentur“), der
Arbeitsgemeingschaften (ARGE), der Optionskommunen teil oder nimmt Leistungen dieser Institutionen in
Anspruch (zusammenfassend „Arbeitsmarktprojekte“), ist afz-Personalvermittlung und Service GmbH nach
§ 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG zur Übermittlung personenbezogener Daten an diese Institutionen und Dritte be-
rechtigt, soweit dies der Zweck der Arbeitsmarktprojekte erfordert und/oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Wünscht der Bewerber (m/w) die Teilnahme an den Arbeitsmarktprojekten mit Unterstützung durch die
afz-Personalvermittlung und Service GmbH, erklärt er mit diesem Wunsch vorsorglich seine Einwilligung zu
der vorbeschriebenen Datenübermittlung an die jeweilige Institution und erklärt jede Datenübermittlung als
erforderlich, die dem Zweck des Arbeitsmarktprojektes angemessen dient.

4. Für Bewerber (m/w), die an betrieblichen Qualifizierungsprojekten teilnehmen, ist afz-Personalvermittlung
und Service GmbH nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG berechtigt, die hierzu erforderlichen Daten zu erheben, zu
speichern und mit den Partner der Qualifizierungsprojekte (Schulungs-unternehmen, teilnehmende Kunden
und Auftraggeber sowie der zuständigen Industrie- und Handelskammer) auszutauschen.

5. Nach § 28 Abs. 3 Nr. 4 BDSG ist afz-Personalvermittlung und Service GmbH berechtigt, die Daten an eine
Forschungseinrichtung zur Durchführung wissenschaftlicher Forschung zu übermitteln, soweit das wissen-
schaftliche Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens das Interesse des Betroffenen, die
Daten nicht zu übermitteln, überwiegt und der Zweck der Forschung auf andere Weise nicht oder nur mit
unverhältnismäßig hohem Aufwand erreicht werden kann.

Stand: 01.10.2008